Wir freuen uns Ihnen mit den angefügten Zugangsdaten über unser W-LAN-Netzwerk kostenfreien Zugriff auf das Internet bieten zu können. Um Ihnen diesen Service auch zukünftig zur Verfügung stellen zu können, sind folgende Regeln einzuhalten:
§ 1 Internetnutzung und Begriffe
a. Das Oppauer Haus stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Oppauer Haus bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.
b. Gast ist jeder Nutzer des W-LAN-Netzwerkes, der entgeltlich oder unentgeltlich durch das Oppauer Haus beherbergt wird ohne Mitarbeiter zu sein oder die sonstigen Dienstleistungen des Oppauer Hauses in Anspruch nimmt. Als Gast gilt auch, wer mit Billigung des Gastes dessen System verwendet.
c. Unter System des Gastes ist die Gesamtheit der vom Gast zur Nutzung der angebotenen Leistung verwendete Computer- Hard- und Software zu verstehen.
§ 2 Sicherheit
a. Der Gast hat sicherzustellen, dass die von ihm während der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes verwendete Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Er ist verantwortlich dafür, dass sein System frei von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Computerprogrammen ist, die ihrerseits eine Schädigung des hoteleigenen W-LAN-Netzwerkes ermöglichen oder unbefugten Dritten den Zugriff auf das System des Gastes oder das hoteleigene W-LAN-Netzwerk erlauben. Der Gast soll zu diesem Zweck eine eigene Sicherheitssoftware auf seinem System installieren.
b. Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Gast eigenhändig durch Passwörter sichern, welche in regelmäßigen Abständen verändert werden sollten.
c. Am Ende der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes muss der Gast sämtliche verwendete Browser schließen.
d. Unbekannte Dateien oder nicht angeforderte E-Mails unbekannter Versender sollen vom Gast nicht geöffnet werden.
§ 3 Verhalten
a. Der Gast darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischen, gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, Seiten die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
b. Der Gast hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen. Insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen hat der Gast Urheberrechte Dritter zu achten. In Zweifelsfällen sollte der Gast Abstand davon nehmen, derartige Dateien herunterzuladen oder zu verbreiten und sich weitergehende Informationen zu den Dateien einholen.
§ 4 Rechtsanspruch
Der Gast hat keinen Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
§ 5 Haftung
a. Das Oppauer Haus haftet nicht für Schäden am System des Gastes, die durch die Nutzung des W-LAN-Netzwerkes entstanden sind, insbesondere als Folge des Besuchs fremder Webseiten. Dies gilt nicht, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Oppauer Hauses beruhen.
b. Soweit infolge der Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften, insbesondere § 3, das Oppauer Haus Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, ist das Oppauer Haus von derartigen Ansprüchen durch den Gast freizustellen.
§ 6 Nutzungsausschluss
Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regeln oder dem dringenden Verdacht eines Verstoßes ist das Oppauer Haus berechtigt, den Gast von der weiteren Nutzung des W-LAN-Netzwerkes auszuschließen oder diese einzuschränken.
§ 7 Datenschutzbestimmung
Die Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Geräteidentifikationsdaten (MAC-Adresse Ihres WLAN / LAN-Geräts) sowie die Nutzungszeiten werden protokolliert.
Nur wenn diese Regeln von Ihnen eingehalten werden, sehen wir uns in der Lage Ihnen den kostenfreien Internetzugang über unser W-LAN-Netzwerk zur Verfügung stellen zu können.