AGB

Ohne AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen also Regeln geht es (auch bei uns) leider nicht, daher unsere AGB hier im einzelnen zum Nachlesen. Wir können Buchungen nur schriftlich akzeptieren. Bei allen Anfragen erhalten Sie hierzu unser Buchungsformular, in der Regel per Mail, natürlich gerne auch per Post.

Kurzfristige Buchungen innerhalb von 2 Wochen können wir aber auch telefonisch vereinbaren.

Sicherlich ist in manchen Fällen der Rücktritt der gebuchten Reise unumgänglich. Sofern wir gebuchte Zimmer wieder vergeben können, verzichten wir auf die Ausfallgebühren.
Insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen ist die Weitervergabe allerdings schwierig. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiseversicherung.

****

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung von Einzelpersonen oder Gruppen

Sehr geehrter Gast, sehr geehrter Reiseführer,

unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung in unserem Haus.

2. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Räume bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.

3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räume anderweitig zu vergeben.

4. Bei Anmeldung von von Gruppen ab 10 Personen muss im allseitigen Interesse, dem Oppauer Haus mindestens bei Ankunft die Teilnehmerliste zur Verfügung stehen.

5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Oppauer Haus dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

6. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Oppauer Haus das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 17 Uhr anderweitig zu vergeben.

7. Sofern weitere Räume/Flächen gebucht wurden, stehen diese dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume/ Flächen über diesen Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit uns.

8. Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise seine Abreise dem Empfang bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen

9. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestellung (Buchungsformular/Antwortcoupon) und unserer Bestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Angaben der jeweils gültigen Preislisten.

10. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.

11. Das Oppauer Haus haftet nicht für mitgeführte Sachen mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder vereinbarter Verwahrung.

12. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung zwei Monate, so behält sich das Oppauer Haus das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

13. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

14. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern bezahlt der Gast folgenden Ausfallschaden:

ab dem 60. Tag vor Anreise 40% des Pensionspreises

ab dem 30. Tag vor Anreise 60% des Pensionspreises

ab dem 10. Tag vor Anreise 80% des Pensionspreises

15. Innerhalb von 6 Wochen nach Buchung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % des Pensionspreises zu zahlen. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

16. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

17. Das Anbringen von Plakaten, Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen bedarf der vorherigen Zustimmung des Oppauer Hauses. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Wir können die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Brandschutzbehörde verlangen.

18. Soweit wir für den Gast oder die Gruppe technische oder sonstige Einrichtungen beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Schäden und ordnungsgemäßer Rückgabe dieser Sachen und stellt das Oppauer Haus von Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.

19. Speisen und Getränken dürfen Sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung mitbringen. In diesen Fällen kann eine zusätzliche Servicegebühr oder ein „Korkengeld“ berechnet werden.

20. Die Untervermietung überlassener Zimmer, Räumlichkeiten und Flächen ist nicht gestattet.

21. Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass Gäste den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Ordnung oder den Ruf des Hauses gefährden, sowie im Falle höherer Gewalt, oder bei nicht vereinbarten politischen Veranstaltungen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hat der Gast den Grund für den Rücktritt zu vertreten, so bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.

22. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen am Tag der Abreise in Bar oder per Kreditkarte zahlbar. Sofern Sie eine Vorauszahlung geleistet haben, rechnen wir diese in voller Höhe an.

23. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

24. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.